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Bauakte – alle wichtigen Dokumente an einem Ort

Bauakte – alle wichtigen Dokumente an einem Ort

Sobald bei einem Bauamt ein Bauantrag gestellt wird, legen die zuständigen Behörden eine sogenannte Bauakte an. In dieser werden alle wichtigen Informationen zu dem Bauvorhaben und dem entstehenden Gebäude gesammelt. Neben der amtlichen Bauakte sollte jeder Bauherr während des Baus aber auch noch eine eigene Bauakte anlegen, in welcher der gesamte Bauprozess mit allen anfallenden Unterlagen dokumentiert wird.

Erfahren Sie, was genau eine Bauakte ist, wo man sie herbekommt und was es zu beachten gilt.

Bauakte – was steht drin?

Jeder Bauantrag zieht bei der Verwaltung zwangsweise das Anlegen einer Bauakte nach sich. In dieser Akte werden sowohl der Bauantrag, als auch alle nachfolgenden, das Grundstück und die Immobilien betreffenden, relevanten Unterlagen abgelegt.

Die Bauakte enthält:
  • Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden
  • Bauantrag (Baubeschreibung, Flächen- und Grundstücksgröße, Nachweis über Schall- und Wärmedämmung)
  • Genehmigte Bauzeichnungen sowie Baupläne
  • Grundrisspläne
  • Statiken und Nachweise für Standsicherheit
  • Fläche des Grundstückes
  • Baugenehmigungen
  • Informationen über Um- und Anbauten

Warum ist die Bauakte für den Hausverkäufer wichtig

In einer Bauakte sind alle wichtigen und relevanten Informationen zu Ihrer Immobilie an einem Ort gebündelt. Wenn Sie zum Beispiel gerade die Unterlagen für den Hausverkauf zusammenstellen, und Sie feststellen, dass Ihnen dafür noch ein offizieller Grundriss und die Baugenehmigungen fehlen, können Sie Einsicht in die Bauakte beantragen und die entsprechenden Dokumente für Ihre Unterlagen kopieren.

Für den Käufer sind diese Auszüge aus der Bauakte zur Bewertung der Immobilie wichtig. So kann er vorliegenden Baugenehmigungen zum Beispiel entnehmen, dass sowohl die Immobilie an sich, als auch sämtliche An- und Umbauten entsprechend des geltenden Baurechts und Bebauungsplanes geschehen sind. Auf diese Weise sichert er sich rechtlich ab und erlebt keine unangenehmen Überraschungen in Form von nicht genehmigten Anbauten, die dann wieder abgerissen werden müssen.

Praxiswissen-Tipp

Zeigen Sie als Verkäufer Professionalität, indem Sie alle relevanten Informationen und Dokumente in ihren Verkaufsunterlagen bereit halten. Dadurch können Sie den potentiellen Käufer einfacher von sich und Ihrer Immobilie überzeugen.

Einsicht in die Bauakte beantragen

Die Bauakten lagern normalerweise jeweils in den Archiven der für den Bauvorgang zuständigen Gemeinden, manchmal auch in den jeweilgen Landeshauptarchiven. Der Antrag auf Einsicht muss in jedem Fall schriftlich oder zumindest telefonisch bei dem zuständigen Bauamt bzw. Bauaufsichtsamt getätigt werden, welches die Akte angelegt hat.

Die Akte wird dann aus dem Archiv geholt, bereitgelegt und der Antragsteller über die Möglichkeit zur Einsichtnahme informiert. In den Räumen der Behörde können anschließend die Unterlagen gesichtet und kopiert werden.

Die Einsichtnahme in die Bauakte ist mit Kosten verbunden. Je nach Gebäudeart und der Menge der Akten (Bau- oder Tiefbauakten) bewegen sich die Gebühren zwischen 15 € und 100 €.

Wer darf die Bauakte einsehen?

Wie überall müssen auch bei der Einsicht in eine Bauakte der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Aus diesem Grund dürfen nur die Eigentümer des Grundstücks bzw. der Immobilie Einsicht in die dazugehörige Akte nehmen. Damit die Einsicht gestattet wird, muss ein Eigentumsnachweis zum Beispiel in Form eines Grundbuchauszuges, notariell beglaubigten Kaufvertrages oder Erbscheines erbracht werden.

Praxiswissen-Tipp

Ein reines Kaufinteresse an einer Immobilie reicht für eine Einsicht nicht aus. In so einem Fall wird die Einsicht vom Bauamt verweigert.


Es ist jedoch möglich, dass der Eigentümer einer anderen Person eine Vollmacht erteilt, die eigene Akte einsehen zu dürfen. Häufig wird diese Möglichkeit im Zuge eines Hausverkaufs in Anspruch genommen. Denn oftmals übergibt der Eigentümer die Vermarktung der Immobilie in die Hände eines Maklers, welcher dann für die Zusammenstellung der Verkaufsunterlagen ebenfalls die Bauakte einsehen muss. Makler haben zu diesem Zweck in der Regel auch schon das entsprechende Formular zur Erteilung einer Vollmacht parat, welches der Eigentümer nur noch ausfüllen muss.

Neben der offiziellen Bauakte im Bauamt, gibt es auch noch die persönliche Bauakte, welche jeder Bauherr oder jede Bauherrin beim Hausbau für sich anlegt. In ihr wird jeder Schritt der Entstehung der eigenen vier Wände dokumentiert und sie ist demgemäß deutlich umfangreicher.

So eine Bauakte, die das Baugeschehen begleitet, kann sich schnell mal über drei Ordner erstrecken, welche auch mit einem Inhaltsverzeichnis ausgestattet werden sollten. In der Akte ist angefangen bei einer Liste mit allen beteiligten Personen (Ämter, Bauträger usw.) über Bauanträge, Genehmigungen und Gutachten bis hin zu Belegen und Besonderheiten alles dokumentiert, was mit der Baustelle zu tun hat.

Elektronische Bauakte

In manchen Gemeinden und Landkreisen ist es auch möglich, die Bauakte online einzusehen. Wird dies angeboten, muss man sich online anmelden, als Eigentümer verifizieren und erhält dann ganz bequem online Einblick in die Bauakte.

 

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