Sie haben die Verkaufsvorbereitung hinter sich gebracht und die Verkaufsdurchführung bravourös gemeistert – jetzt stecken Sie mitten in der Verkaufsabwicklung. Der wichtigste Bestandteil dabei: der Kaufvertrag für Ihr Haus. Im Kaufvertrag wird alles festgehalten, was Verkäufer und Käufer gemeinsam vereinbart haben – angefangen beim Preis, bis hin zur Übernahme von Möbeln und Inventar.
Deshalb ist es elementar, bei der Erstellung dieses Schriftstückes besonders sorgfältig vorzugehen, denn jeder Fehler kann weitreichende Folgen haben.
Das Ziel des Hausverkaufs ist fast erreicht, nachdem der Verkäufer die Kaufzusage durch den Interessenten erhalten hat. Mit dem Notartermin starten Käufer und Verkäufer in die letzte Etappe des Verkaufsprozesses. Bei dem verpflichtenden Termin wird der Kaufvertrag von beiden Parteien unterschrieben und anschließend rechtsgültig vom Notar beurkundet.Doch wie genau läuft so ein Notartermin ab? Wer kümmert sich darum und was kostet er?
Damit bei Ihnen alles klappt, erfahren Sie in diesem Beitrag alles wichtige zum Thema Kaufvertrag beim Haus und dem dazugehörigen Notartermin.
1. DER KAUFVERTRAG
Was ist ein Vorver-trag, was hat es mit der Reservierungs-vereinbarung auf sich und was gehört alles in den Kaufvertrag?
(S. 6 – 19)
2. DER NOTARTERMIN
Kein Hausverkauf ohne Notartermin – erfahren Sie hier was Sie alles beim Notar-termin beachten müssen!
(S. 20 – 35)
3. FAZIT
(S. 36 – 37)
Füllen Sie einfach das folgende Formular aus und erhalten Sie kostenlos und unverbindlich unseren Ratgeber "Kaufvertrag" per E-Mail.