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Flurkarte - was ist das und wo gibt es sie?

Die Flurkarte – was ist das und wo gibt es sie?

Die Flurkarte, auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt, bezeichnet eine grafische Darstellung eines Gebiets, mitsamt allen Gebäuden und Flurstücken. Sie hält als amtlicher Nachweis die offizielle Existenz und Lage eines Grundstückes fest und dient daher als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch und damit für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden.

Da sie damit einen besseren Überblick über das Grundstück ermöglicht und beispielsweise auch anzeigt, ob eine Verbindung zu einer Zufahrtsstraße besteht, spielt die Flurkarte eine erhebliche Rolle, sowohl bei dem Immobilienverkauf oder -erwerb als auch bei der Immobilienbewertung. Informieren Sie sich deshalb jetzt hier über alles wissenswerte zur Flurkarte.

Praxiswissen-Tipp

Strenggenommen gibt es die klassische, analoge Flurkarte in der üblichen Form nicht mehr. Sie wurde mittlerweile durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK), bzw. in Bayern durch die Digitale Flurkarte (DFK) abgelöst. Die Bezeichnung Flurkarte wird allerdings weiterhin umgangssprachlich für die aktuelle Version verwendet.

Flurkarte – Inhalt

In der Flurkarte wird maßstäblich, bildlich und in Farbe grundsätzlich Folgendes dargestellt:
  • Flurstücke: mit Flurstücksgrenzen, -abmarkungen und Lagebezeichnungen
  • Gebäude: mit Gebäudenummer und Nutzungsart
  • Grenzen von Gemarkungen und Gebietskörperschaften
  • Umfang von öffentlich-rechtlichen Festlegungen und Verfahren sowie von amtlichen Feststellungen betroffenen Gebiete
  • Nutzungsart des Bodens
  • Blattrahmen: mit Flurstücksnummer, Gemarkungsbezeichnung, Maßstab und Herkunft

Die Abbildung hat in der Regel einen Maßstab zwischen 1:500 und 1:1000, der je nach Stadt variiert. Auf dem Land hingegen beträgt der Maßstab meistens 1:1500 bis 1:2000, da es hier überwiegend größere Liegenschaften gibt.

Wann ist eine Flurkarte nötig?

Die Daten der Flurkarte sind für die verschiedensten Bereiche bedeutsam. So findet sie unter anderem Anwendung in Wirtschaft und Verwaltung, als Basis für Geoinformationssysteme, in der Bauleitplanung und generell für die Realisierung von Bauvorhaben. Selbst, wenn öffentliche Stellen bodenbezogene Steuern oder sonstige grundstücksbezogene Beträge berechnen, nehmen sie hierzu die Flurkarte als Ausgangspunkt.  

Doch auch als Privatperson kann ein Auszug aus der Flurkarte benötigt werden. 

Dies ist beispielsweise der Fall
  • bei Grundstücksverkauf bzw. -erwerb
  • zum Nachweis der Grundstücksgrenzen
  • für den Bauantrag
  • zur Finanzierung

Insbesondere beim Verkauf braucht man einen Flurkartenauszug, weil der Notar die Inhalte der Flurkarte im Immobilienkaufvertrag beurkunden muss.

Beantragung einer Flurkarte – wo bekomme ich die her?

Um einen Einblick in die Flurkarte zu erhalten oder einen Flurkartenauszug zu beantragen, müssen Sie sich an das zuständige Liegenschaftskataster wenden. Dort kann oftmals auch die Flurkarte online beantragt werde. Einen Flurkartenauszug können Sie dann sowohl in analoger (Ausdruck, PDF-Datei), als auch digitaler Form (NAS, DXF, GeoTIFF, Shape) bekommen.

Je nach Ausführung und Größe der Flurkarte sowie je nach Kommune, schwanken die Gebühren für den Flurkartenauszug zwischen 12 € und 60 €. Änderungen, wie beispielsweise der Nutzungsart, der Lagebezeichnung oder die Vereinigung von Flurstücken, sind meistens kostenfrei. Auch das unterscheidet sich allerdings von Stadt zu Stadt.

Praxiswissen-Tipp

Sparen Sie sich Zeit und Geld, indem Sie sich rechtzeitig informieren! In welcher Form benötigen Sie den Flurkartenauszug? Steht Ihnen die Beantragung des Auszugs auch online zur Verfügung? Welche Leistungen sind kostenfrei?

Die Automatisierte Liegenschaftskarte und die Digitale Flurkarte

Die Automatisierte Liegenschaftskarte ist die digitale Form von Flurkarten. Dementsprechend orientiert sich ihr Inhalt an dem der analogen Flurkarte, sie wird allerdings automatisiert geführt. Zusammen mit dem Automatisierten Liegenschaftsbuch bildet sie das Liegenschaftskataster.

Das trifft für jedes Bundesland zu, außer Bayern. Hier wird die Digitale Flurkarte eingesetzt, die sich nicht nur in der Struktur, sondern sogar in der Verwendung unterscheidet. Der Anwender kann hier eine bedarfsorientierte Auswahl treffen und Maßstäbe der Darstellung beliebig auswählen. Ferner unterstützt sie Immobiliengutachter bei der Auswertung wichtiger Daten und hilft somit dabei, eine Immobilie korrekt zu bewerten.

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