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Schönheitsreparaturen vor dem Hausverkauf – ja oder nein?

Schönheitsreparaturen – welche lohnen sich vor dem Hausverkauf?

Viele Immobilienbesitzer führen vor dem Hausverkauf Schönheitsreparaturen oder Kleinreparaturen durch. Sie erhoffen sich, dadurch mehr potentielle Käufer zu finden oder auch einen höheren Kaufpreis zu erzielen.

Aber welche Reparaturen sind wirklich sinnvoll und was muss vor dem Verkauf nicht unbedingt instandgesetzt werden?

Nicht jede Reparatur lohnt sich

Immobilienbesitzer kennen das sicherlich: ständig werden irgendwo Kleinreparaturen fällig. Sei es das Streichen der Räume, das Abschleifen des Parketts, das Erneuern des Fußbodens oder das Ausbessern der Fassade – immer gibt es was zu tun.

Vor einem Hausverkauf zu renovieren oder umfangreiche Instandsetzungsarbeiten durchzuführen, kann den Wert des Anwesens steigern. Aber wenn Sie zu viel investieren, dann gleicht der Kaufpreis die Kosten der Schönheitsreparaturen nicht mehr aus.

Sorgen Sie für einen guten erster Eindruck

Käufer entscheiden oft aus dem Bauch heraus, ob ihnen ein Haus zusagt oder nicht. Neben Größe, Lage und Kaufpreis ist vor allem der erste Eindruck entscheidend, ob ein Interessent sich näher mit einer Immobilie befasst.

Allen voran ist dabei die Sauberkeit wichtig. Mit Unordnung und Schmutz assoziieren Interessenten oft einen Reparaturstau. Außerdem sorgen Sie bei der Besichtigung für einen guten ersten Eindruck, wenn:

  • alte Fußböden nochmal gesäubert und poliert werden,
  • Unrat und Müll vom Gelände entfernt wird,
  • das Haus von Spinnweben befreit wird,
  • der Rasen frisch gemäht ist,
  • Unkräut gejätet wurde
  • persönliche Dinge weggeräumt und das Haus möglichst neutral präsentiert wird.

Vielleicht erscheinen Ihnen diese Aufräumarbeiten unwichtig, aber Sie sollten bedenken, dass Interessenten den Hausverkäufern den Zuschlag geben, deren Immobilie den besten Eindruck macht. Diese kleine Reparaturen sind vor dem Hausverkauf schnell umzusetzen und kosten nicht viel Geld.

Praxiswissen-Tipp

Wer auch noch Blumen auf den Tisch stellt und frisch lüftet, damit alles besonders frisch wirkt, schafft im Sinne des Home Staging eine schöne Atmosphäre.

Sinnvolle Schönheitsreparaturen kosten wenig

Kleinigkeiten können beim Verkauf eines Hauses bereits einen großen Unterschied machen. Einfache und lohnenswerte Kleinreparaturen sind:

  • Instandsetzung klemmender oder quietschender Türen
  • Ersetzen defekter Außenleuchten
  • das Streichen von Wänden in neutralen Farben
  • das Ersetzen von fehlenden Sockelleisten

Wände streichen und Bodenbelag instandsetzen

Wenn Sie Räume malern lassen, dann müssen Sie mit 5 bis 15 Euro pro Quadratmeter rechnen. Ein Raum mit 45 Quadratmetern Wandfläche und einer Decke von 20 Quadratmetern würde demnach 325 bis 975 Euro kosten. Kalkulieren Sie die Summe der Schönheitsreparaturen und rechnen Sie aus, wie viel die anstehenden Instandsetzungen insgesamt kosten. Eine Investition von 2000 Euro kann sich lohnen, wenn der Kaufpreis dadurch um 5000 Euro steigt.

Sind die Wände stark verschmutzt, etwa weil Raucher im Haus gewohnt haben, dann ist es ratsam, die Wände nochmals zu überstreichen - am besten mit einer neutralen Farbe. Bei einem Parkettboden kann es sich ebenso lohnen, diesen nochmal abschleifen zu lassen. Hier ist mit Kosten von ca. 200 Euro für 20 Quadratmeter zu rechnen. Mit Versiegelung werden ca. 700 Euro fällig.

Instandsetzungen im Bad

Lohnt es sich, ein unmodernes und in die Jahre gekommenes Bad vor dem Verkauf des Hauses zu erneuern? Ein ansprechendes Badezimmer wird positiv wahrgenommen und kann beim Immobilienverkauf auch den Ausschlag geben. Ist noch ein altes Bad vorhanden, dann lohnt es sich aber finanziell häufig nicht, die Fliesen zu tauschen und andere Erneuerungen vorzunehmen. Denn eine komplette Erneuerung des Bades kostet ca. 4000 bis 5000 Euro.

Im Einzelnen ist mit folgenden Kosten zu rechnen:

  • alte Fliesen entfernen und neue verlegen: ca. 1500 Euro
  • Streichen von Tür und Decke: ca. 500 Euro
  • neue Dusche/Badewanne und Kosten des Installateurs: ca. 2000 Euro

Überlassen Sie sie Erneuerung des Bades daher lieber dem Käufer. Das hat auch den Vorteil, dass dieser alles so einrichten kann, wie es ihm gefällt.

Die Küche vor dem Verkauf renovieren?

Mit der Küche verhält es sich ähnlich wie mit dem Bad. Auch hier lohnen sich große Umbauarbeiten meistens nicht. Eine neue Küchenzeile mit Herd, Geschirrspüler und Schränken kostet schnell mal mehrere tausend Euro. Und selbst wenn Sie alles erneuern, wissen Sie nicht, ob Sie damit den Geschmack des potentiellen Käufers treffen.

Ist die alte Einbauküche nicht mehr ansehnlich, dann sollten Sie diese am besten einfach entfernen. Überlassen Sie es dem Immobilienkäufer, hier nach seinem Geschmack einzurichten.

Die alte Heizung ersetzen

Seitdem Energieausweise beim Hausverkauf vorgeschrieben sind, gewinnt die Energieeffizienz einer Immobilie zunehmend an Bedeutung. Eine alte Heizung wird manche Käufer abschrecken, sodass es sich lohnen kann, diese durch eine moderne Heizung zu ersetzen.

Dadurch erhält das Gebäude im Energieausweis eine bessere Energieeffizienzklasse, sodass sich Ihre Investitionen bezahlt machen, weil Sie einen höheren Verkaufspreis erzielen können.  

Belege über Schönheitsreparaturen aufbewahren

Wenn Sie vor dem Hausverkauf Schönheitsreparaturen vornehmen, dann sollten Sie die Belege darüber aufbewahren. Damit können Sie beispielsweise nachweisen, dass Wasserrohre und elektrische Anschlüsse erneuert wurden, was das Gebäude aufwertet. Die Kaufinteressenten wissen dann, dass sie die nächsten Jahre Ruhe vor irgendwelchen Installationsarbeiten haben.

Beratung durch einen Makler

Ob Sie durch eine Renovierung wirklich einen höheren Kaufpreis erzielen können, hängt von weiteren Merkmalen des Gebäudes ab, etwa der Lage. In einer begehrten Lage können auch Häuser gut verkauft werden, bei denen einige Schönheitsreparaturen fällig sind.

In einer schlechten Lage wird eine Immobilie trotz Renovierung schwer einen Käufer finden. Am besten lassen Sie sich von einem Makler beraten, der das Gebäude besichtigt und die Marktlage gut kennt.

Schäden und bekannte Mängel nicht verschweigen

Hat Ihre Immobilie Mängel, welche Sie nicht beseitigen können oder wollen, dann sollten Sie diese dem potentiellen Käufer nicht verschweigen. Darunter zählt zum beispiel ein feuchter Keller oder Schimmel im Gebäude. Denn, sollten Sie wissentlich Mängel verschweigen und Ihnen das nach dem Verkauf nachgewiesen werden können, dann kann der Käufer Geld von Ihnen zurückverlangen.

Bei der Besichtigung können Sie die entsprechenden Mängel mit in das Gespräch einfließen lassen. Die Mängelliste kann dann auch im Kaufvertrag Eingang finden, denn was bekannt ist, kann später nicht als eventuell versteckter Mangel gerügt werden.

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