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Abgeltungssteuer

Am 1. Januar 2009 ist die Abgeltungssteuer in Kraft getreten und vereinheitlicht die frühere Kapitalertragssteuer. Sie wird für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fällig. Von diesen Kapitalerträgen sind pauschal 25 % Steuern zu zahlen, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlags und seit Januar 2015 gegebenenfalls auch 8/9 % Kirchensteuer. Mit diesem Steuerabzug ist die Steuerschuld grundsätzlich abgegolten, daher der Name. Dies bedeutet auch, dass eine Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung nicht erforderlich ist.

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