Abnutzung bezeichnet die Minderung des Wertes oder der Qualität einer Sache durch deren Gebrauch. Unterschieden werden kann dabei in normale Abnutzung und übermäßige Abnutzung. Welcher Abnutzungsgrad genau vorliegt, kann durch Untersuchung der Handlung, die zur Abnutzung führte, bestimmt werden. Bei rechtmäßigem Gebrauch liegt in der Regel normale Abnutzung vor, bei rechtswidrigem Gebrauch kann normalerweise von einer übermäßigen Abnutzung ausgegangen werden.