Baumängel bezeichnen bautechnische Fehler. Ein Baumangel entsteht durch Fehler, Fehlen oder Verstoß gegen den Vertrag. Das Bauwerk muss also die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Tut es das nicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Mangelbeseitigung. Normalerweise folgt auf einen Baumangel ein Schadensereignis, das heißt ein Bauschaden.