Der Bodenrichtwert gibt den Wert eines Quadratmeters unbebauten Bodens an, also den durchschnittlichen Lagewert. Er wird für eine Mehrzahl von Grundstücken eines Gebiets erhoben, in dem annähernd die gleichen Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Erstellt wird er vom Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung, er leitet sich also aus Grundstücksverkäufen ab.