Die Bruttogrundfläche beschreibt gemäß dem Bewertungsgesetz die Summe aus den Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerk und aus deren konstruktiven Umschließungen, also die Summe aus der Netto-Grundfläche und der Konstruktions-Grundfläche. Dafür sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z.B. Putz, Außenschalen, mehrschaliger Wandkonstruktionen in Höhe der Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten anzusetzen. Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge, Fuß-Sockelleisten, Schrammborde und Unterschneidungen sowie vorstehende Teile von Fenster- und Türbekleidungen bleiben dabei unberücksichtigt. Nicht zur Brutto-Grundfläche gehören Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, z.B. nicht nutzbare Dachflächen, fest installierte Dachleitern und -stege, Wartungsstege in abgehängten Decken.