Bei einem Darlehen handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen dem Darehensgeber und dem Darlehensnehmer, bei dem der Darlehensgeber seinem Vertragspartner meist Geld für eine bestimmte Zeitspanne zur Nutzung überlässt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich gleichwohl den geschuldeten Betrag zurückzuzahlen. Ein Darlehen ist eine Unterform des Kredits, es geht allerdings meist um höchere Beträge und längere Laufzeiten als bei einem Kredit.