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Immobilien A-Z

Eigentumsübergang

Anders als gemeinhin angenommen wird das Eigentum nicht mit Abschluss eines Kaufvertrages, sondern mit Übergabe der Sache und Einigung beider Parteien darüber, dass das Eigentum übergehen soll, übertragen. Da bei Immobilien keine Übergabe stattfinden kann, wird diese durch die Eintragung im Grundbuch ersetzt. Dies kann unter Umständen mehrere Wochen dauern. Aus diesem Grund kann eine sogenannte Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen werden, durch die die Auflassung verlangt werden kann. Der Notar veranlasst eine Eintragung im Grundbuch dann, wenn der Kaufpreis und die Grunderwerbssteuer gezahlt wurden.

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