Enterbung bezeichnet den Ausschluss eines gesetzlichen Erben von der Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen. Eine Enterbung muss nicht begründet werden. Im Zweifel wirkt sie auch für die Abkömmlinge des Enterbten, die demnach auch von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind. Eine Enterbung hat keine Auswirkung auf den Pflichtteilsanspruch.