Java Script ist deaktiviert!

Damit die Seite mit vollem Funktionsumfang korrekt dargestellt werden kann, muss Java Script aktiviert sein.

Immobilien A-Z

Erbbaurecht

Erbbaurecht bezeichnet das beschränkte dingliche Recht auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses Recht ist vererblich und in der Regel auch veräußerlich. Erbbaurecht ist unabhängig vom Eigentum am Grundstück. Es bedarf zu seiner Entstehung einer Einigung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten und einer Eintragung im Grundbuch. Es handelt sich bei dem eingetragenen Erbbaurecht um ein grundstücksgleiches Recht. Der Erbbauberechtigte wird außerdem Eigentümer des von ihm errichteten Bauwerks.

Ratgeber
Immobilienverkauf



Ratgeber
Scheidung & Immobilie

Ratgeber
Immobilienbewertung



Ratgeber
Immobilie im Alter

Ratgeber
Kaufvertrag



Ratgeber
Erbe und Immobilie

Checkliste
Immobilienverkauf

Checkliste
Immobilienbewertung