Erbbaurecht bezeichnet das beschränkte dingliche Recht auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses Recht ist vererblich und in der Regel auch veräußerlich. Erbbaurecht ist unabhängig vom Eigentum am Grundstück. Es bedarf zu seiner Entstehung einer Einigung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten und einer Eintragung im Grundbuch. Es handelt sich bei dem eingetragenen Erbbaurecht um ein grundstücksgleiches Recht. Der Erbbauberechtigte wird außerdem Eigentümer des von ihm errichteten Bauwerks.