Java Script ist deaktiviert!

Damit die Seite mit vollem Funktionsumfang korrekt dargestellt werden kann, muss Java Script aktiviert sein.

Immobilien A-Z

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn der Nachlass auf mehrere Erben übergeht. Sie entsteht also im Zeitpunkt des Erbfalls. Sie übernimmt das Vermögen mit allen Rechten und Pflichten und verwaltet es gemeinschaftlich. Daher kann man auch von einer Gesamthandsgemeinschaft sprechen. Sobald das Erbe verteilt wurde, löst sich die Erbengemeinschaft wieder auf.

Ratgeber
Immobilienverkauf



Ratgeber
Scheidung & Immobilie

Ratgeber
Immobilienbewertung



Ratgeber
Immobilie im Alter

Ratgeber
Kaufvertrag



Ratgeber
Erbe und Immobilie

Checkliste
Immobilienverkauf

Checkliste
Immobilienbewertung