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Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn der Nachlass auf mehrere Erben übergeht. Sie entsteht also im Zeitpunkt des Erbfalls. Sie übernimmt das Vermögen mit allen Rechten und Pflichten und verwaltet es gemeinschaftlich. Daher kann man auch von einer Gesamthandsgemeinschaft sprechen. Sobald das Erbe verteilt wurde, löst sich die Erbengemeinschaft wieder auf.