Flurstück ist der gebräuchliche Ausdruck für jedes amtlich vermessene geometrische Stück Land, einem örtlich abgemarkten Teil der Erdoberfläche. Es ist die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Jedes Grundstück besteht aus mindestens einem, oder aber auch mehreren Flurstücken. Jedes Flurstück besitzt seine eigene Flurstücksnummer, die im Grundbuch einem Eigentümer nachgewiesen ist.