Grunddienstbarkeit bezeichnet die Belastung eines Grundstücks zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks. Er erhält ein dingliches Recht zur beschränkten unmittelbaren Nutzung des Grundstücks. Meistens handelt es sich dabei um Nachbargrundstücke. Das belastete Grundstück wird dabei als "dienendes Grundtück" betitelt, das andere als "herrschendes Grundstück". Die Belastung wird in das Grundbuch eingetragen und bedeutet meist eine Nutzungseinschränkung für den Grundstückseigentümer, was oftmals eine Verkehrswertminderung für das dienende Grundstück zur Folge hat.