Java Script ist deaktiviert!

Damit die Seite mit vollem Funktionsumfang korrekt dargestellt werden kann, muss Java Script aktiviert sein.

Immobilien A-Z

Grundschuld

Bei der Grundschuld handelt es sich um ein Pfandrecht. Ein Grundstück wird zur Sicherung eines Darlehens belastet und sichert dem Berechtigten, durch Eintragung im Grundbuch, zu, aus einem Grundstück oder grundstücksähnlichem Recht die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Kommt der Kreditnehmer den vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann der Darlehensgeber auf das Grundstück, das Haus oder die Wohnung zugreifen und es im Wege der Zwangsvollstreckung verwerten. Sind die vereinbarten Verpflichtungen zurückgezahlt, spricht man von einer Eigentümergrundschuld. Der Kreditgeber kann dann keine Recht mehr geltend machen. Im Unterschied dazu steht die Fremdschuld, bei der der Kreditgeber Rechtsansprüche inne hat. Grundschuld ist nicht zu verwechseln mit der Hypothek.

Ratgeber
Immobilienverkauf



Ratgeber
Scheidung & Immobilie

Ratgeber
Immobilienbewertung



Ratgeber
Immobilie im Alter

Ratgeber
Kaufvertrag



Ratgeber
Erbe und Immobilie

Checkliste
Immobilienverkauf

Checkliste
Immobilienbewertung