Bei der Grundschuld handelt es sich um ein Pfandrecht. Ein Grundstück wird zur Sicherung eines Darlehens belastet und sichert dem Berechtigten, durch Eintragung im Grundbuch, zu, aus einem Grundstück oder grundstücksähnlichem Recht die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Kommt der Kreditnehmer den vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann der Darlehensgeber auf das Grundstück, das Haus oder die Wohnung zugreifen und es im Wege der Zwangsvollstreckung verwerten. Sind die vereinbarten Verpflichtungen zurückgezahlt, spricht man von einer Eigentümergrundschuld. Der Kreditgeber kann dann keine Recht mehr geltend machen. Im Unterschied dazu steht die Fremdschuld, bei der der Kreditgeber Rechtsansprüche inne hat. Grundschuld ist nicht zu verwechseln mit der Hypothek.