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Der Güterstand bezeichnet die Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten. Also die Regelung darüber, wem mit in die Ehe eingebrachtes Vermögen zugeordnet wird und wem danach erlangtes Vermögen gehört. Als gesetzlichen Güterstand bezeichnet man dabei die Zugewinngemeinschaft, da jedes Ehepaar, das keinen Ehevertrag macht, mit Eintritt in die Ehe automatisch in Zugewinngemeinschaft lebt. Andere Optionen, die durch Ehevertrag vereinbart werden können, sind die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Sie werden daher auch Wahlgüterstände bezeichnet.