Der Kaufvertrag ist in §433 BGB geregelt. Er kommt durch zwei inhaltlich übereinstimmende und in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, dem Angebot und der Annahme, zustande. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache dazu verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer hingegen ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.