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Lastenfreistellung

Wurde eine Hypothek auf ein Haus aufgenommen, das anschließend verkauft werden soll, kann ein Antrag auf Lastenfreistellung gestellt werden. Dies soll verhindern, dass der Mieter ein belastetes Haus kaufen muss. Normalerweise liegt es in der Verantwortung des Verkäufers die Belastung zu entfernen. Ist ihm dies finanziell aber nicht möglich, kannn der Käufer die Lastenfreistellung beantragen. Diese wird dann über den Notar abgewickelt, der als Treuhänder fungiert und den Kaufpreis anstelle des Verkäufers erhält. Mit dem Kaufpreis sollen nämlich die Schulden ausgeglichen werden. Darum kümmert sich der Treuhänder, damit das Grundstück anschließend lastenfrei übergeben werden kann. Mit de Eigentümerwechsel wird in der Regel auch der Hypothekenvermerk aus dem Grundbuch gelöscht. Das restliche Geld erhält der Verkäufer.

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