Versorgungs- oder Telekommunikationsunternehmens verpflichten ihre Kunden meistens dazu ihnen ein dingliches Recht auf freien Zugang zu ihren Leitungen einzuräumen, um diese zu verlegen oder zu betreiben. Es kann sich um Gas-, Elektrizitäts-, Fernwärme- sowie Wasserleitungen handeln. In der Regel wird dieses Recht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.