Ein Nacherbe ist derjenige, der Erbe wird, nachdem der sogenannte Vorerbe geerbt hat. Der Nacherbe erhält also mit dem Erbfall ein Anwartschaftsrecht an der Erbschaft und wird erst bei Tod des Vorerben selbst Erbe. Sind seit dem Erbfall 30 Jahre vergangen, dann verliert der Nacherbe seine Rechte am Nachlass und der Vorerbe wird Vollerbe.