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Notar

Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er nimmt Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vor. Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn beispielswesise auch vom Rechtsanwalt unterscheidet, der die Interessen einer Partei vertritt. Ebenso ist er für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. Es gibt eine Reihe von Rechtsgeschäften, wie zum Beispiel Grundstückskaufverträge oder Erbverträge, die vom Gesetzgeber ausdrücklich der notariellen Beurkundung bedürfen.

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