Die Notarkosten belaufen sich auf insgesamt ca. 1,5% des Geschäftswerts. Sie setzen sich aus Gebühren, Auslagen und Mehrwertsteuer zusammen. Gebühren müssen nach Abschluss des Rechtsgeschäfts beglichen werden, Auslagen hingegen mit ihrer Entstehung. Die Gebühren entstehen pro beauftragter Leistung des Notars, unabhängig von dessen Aufwand, und richten sich in ihrer Höhe nach den pauschalen Gebührentabellen der KostO. Die Auslagen sind je nach tatsächlicher Höhe zu begleichen.