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Repräsentationssystem

Das Repräsentationssystem ist ein Prinzip des Verwandtenerbrechts innerhalb der gesetzlichen Erbfolge und bedeutet, dass der Erbe die von ihm abstammeden Personen von der Erbfolge ausschließt. Erbt also beispielsweise ein Kind des Erblassers, dann erben nicht auch dessen Kinder, also die Enkel.

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