Bei Rücklagen handelt es sich um Teile des bereits versteuerten Gewinns von Kapitalgesellschaften, die als Reserve zurückgelegt werden. Man spricht von Rücklagen, wenn sie nicht als gezeichnetes Kapital, Gewinnvortrag oder Jahresüberschuss ausgewiesen sind sowie entweder auf speziellen Rücklagenkonten bilanziert werden oder nicht in der Jahresbilanz in Erscheinung treten. Rücklagen zählen zum Eigenkapital des Unternehmens.