Das Eigentum an einer Wohnung setzt sich aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum zusammen. Was genau Sondereigentum alles ist, ist jedoch nicht klar definiert, sondern wird in der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan der jeweiligen Wohneigentumsanlage individuell vereinbart. Sondereigentum kann also dasjenige sein, das nicht zwingend Gemeinschaftseigentum ist, wie beispielsweise die Verkleidung von Wänden und Decken, Tapeten, Fußbodenbeläge, Innentüren, Öfen oder Einbauschränke. Das Eigentum daran ist dem Volleigentum weitgehend gleichgestellt.