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Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, dann besteht ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht durch das man den Vertrag vorzeitig kündigen kann. Es handelt sich also um eine außerordentliche Kündigung (im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung). Gründe, die eine eine kürzere Kündigungsfrist begründen, sind zum Beispiel: Mieterhöhung nach Modernisierung, Anlündigung einer Modernisierung, Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete, bei Unmöglichkeit der Nutzung der Wohnung oder bei einer Gesundheitsgefährdung, die von der Wohnung ausgeht.