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Ein Sondertilgungsrecht bezeichnet das Recht eines Kreditnehmers während der Sollzinsbindung neben der normalen Tilgung des Kreditbetrages Sondertilgungen vorzunehmen. Dieses Sondertilgungsrecht muss vertraglich vereinbart werden. Es gibt Kreditnehmern die Möglichkeit sich schneller zu entschulden, kann deswegen aber auch eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich ziehen und die eingesparten Zinsen somit hinfällig machen. Es kann in optionalem Sondertilgungsrecht und fest vereinbartem Sondertilgungsrecht unterschieden werden. Bei letzterem sind Zeitpunkt und Betrag der Sondertilgung genau bestimmt, bei der optionalen Variante hingegen muss der Kreditnehmer keine Sondertilgung vornehmen, kann aber.