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Immobilien A-Z

Steuerpflicht auf Spekulationsgewinne/Spekulationssteuer

Immer, wenn Privatpersonen Gewinne aus privaten Veräußerungen ziehen fällt Spekulationssteuer an. Der Begriff kann auch umschrieben werden mit Einkommenssteuer auf Verkaufsgewinn aus privaten Geschäften. Ein Fall , bei dem Spekulationssteuer anfallen kann ist also der Immobilienverkauf. Private Geschäfte liegen dann vor, wenn Sie nicht mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren veräußern. Überschreiten Sie diese Vorgabe, dann unterstellt Ihnen der Gesetzgeber automatisch gewerblichen Grundstückshandel und es gelten dementsprechend andere Bestimmungen. Die Spekulationssteuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz und kann deshalb sehr unterschiedlich hoch ausfallen. Nach Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist nach Unterzeichnung des Kaufvertrages, fällt grundsätzlich keine Spekulationssteuer mehr an, es gibt aber auch noch weitere Ausnahmen.

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