Das Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen in der der Erblasser Regelungen für sein Vermögen nach seinem Tode trifft. Im Testament kann er Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen bestimmen oder zum Beipiel auch gesetzliche Erben von der Erbfolge ausschießen. Das Testament kann eigenhändig oder öffentlich, das heißt vor einem Notar, verfasst werden. Ein Testament kann jederzeit vom Erblasser widerrufen werden, zum Beispiel durch neues Testament oder Vernichtung des alten.