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Verfügung von Todes wegen

Die Verfügung von Todes wegen bezeichnet die Willenserklärung einer natürlichen Person, durch die sie ihre Vermögensverteilung nach dem Tode regelt. Es wird dabei in eine einseitige oder zweiseitige Verfügung unterschieden. Einseitige Verfügung bezeichnet das Testament, zweiseitige Verfügung bezeichnet den Erbvertrag.

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