Vermächtnis bezieht sich im Erbrecht auf einen bestimmten Nachlassgegenstand, der einer bestimmten Person durch Verfügung von Todes wegen zugeteilt wird. Diese Person wird dann auch Vermächtnisnehmer genannt. Vermächtnis kann im Prinzip jeder Gegenstand sein. Typisches Beispiel sind Immobilien, Autos, aber auch ein Buch, Gemälde oder Fotoalbum kann Vermächtnis sein. Ein Vermächtnisnehmer ist nicht automatisch auch Erbe, ein Erbe kann aber trotzdem auch Vermächtnisnehmer sein.