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Falls Sie für die Immobilienfinanzierung ein Immobiliendarlehen abgeschlossen haben, wird dieses mit der Veräußerung Ihres Objekts hinfällig und Sie sind dazu gezwungen es vorzeitig zu kündigen. Für die verfrühte Ablösung des Darlehens wird jedoch ein entsprechendes Entgelt fällig - die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Das liegt daran, dass die Banken eine Kündigung innerhalb der Zinsbindungsfrist nicht vorgesehen haben und deshalb den Zinsverlust in Form von Vorfälligkeitszinsen von Ihnen verlangen dürfen, also sozusagen den Schaden, der ihnen aus der vorzeitigen Kündigung entsteht. Daher richtet sich die Höhe des Entgelts nach der Restlaufzeit des Darlehens, des ursprünglich vereinbarten Zinssatzes sowie dem aktuellen Zinsniveau.