In bestimmten Fällen besteht ein gesetzliches Vorkaufsrecht auf unbebaute Grundstücke zugunsten der Gemeinde zur Sicherung ihrer Bauleitplanung. Nach dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ist die Erklärung der Gemeinde darüber erforderlich, ob ein solches Vorkaufsrecht besteht und, ob es ausgeübt, bzw. darauf verzichtet wird. Wenn sie das Vorkaufsrecht nicht ausübt, ist eine sogenannte Vorkaufsrechtsverzichterklärung (Negativattest) abzugeben, die durch den beurkundenden Notar bei der Gemeinde beantragt und meist für den Erwerber gebührenpflichtig ist. Das Grundbuchamt darf Grundstückskaufverträge nur im Grundbuch eintragen, wenn das Negativattest vorliegt. Die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung muss dem Vorkaufsverpflichteten innerhalb von zwei Monaten zugestellt werden.