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Wirtschaftsgut

Wirtschaftsgüter werden auch als Vermögensgegenstände bezeichnet. Es sind also materiell oder immaterielle Rechtsgegenstände, die selbstständig wahrgenommen werden können, bewegbar sind, z.B. durch Veräußerung, und Kosten verursacht haben. Schafft sich ein Unternehmen mit Geldmitteln also eine neue Maschine an, dann entsteht ein Vermögensgegenstand, ein aktives Wirtschaftsgut. Als passive Wirtschaftsgüter hingegen zählen Schulden. Allerdings existiert keine Legaldefinition und somit keine abgeschlossene Abgrenzung für den Begriff, sondern er wird durch die Rechtsprechung geprägt.

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