Die Zugewinngemeinschaft bildet den gesetzlichen Güterstand. Das heißt, dass ein Ehepaar, das keinen Ehevertrag geschlossen hat, automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt. Die Zugewinngemeinschaft regelt die Vermögensverhältnisse der Ehegatten in der Art, dass jeder Ehegatte grundsätzlich Alleineigentümer seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens ist. Das Vermögen bleibt also grundsätzlich getrennt und wird auch getrennt verwaltet. Wird die Ehe, zum Beispiel durch Scheidung, aufgelöst, findet der sogenannte Zugewinnausgleich statt.