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Diese Personen erstellen Ihnen ein Immobiliengutachten!

Dienstleister für die Immobilienbewertung

Wer wissen will, wieviel seine Immobilie Wert ist, braucht immer einen Immobiliengutachter! Immer? Ist es vielleicht auch möglich den Immobilienwert in Eigenregie zu ermitteln oder jemand anderes, als einen Gutachter damit zu beauftragen? Gibt es Umstände, wo es unumgänglich ist, ein teures Gutachten, bei einem Gutachter aufzugeben?

Mit diesem Artikel erhalten Sie von uns wertvolle Informationen zu Dienstleistern für die Wertermittlung und erfahren, wer Immobiliengutachten erstellt und wieviel ein Gutachten kostet.

In einem Immobiliengutachten wird der Verkehrswert einer Immobilie mit Hilfe von gesetzlich genormten Verfahren ermittelt und nachvollziehbar begründet. Es dient vor allem  der Wertermittlung einer Immobilie bei einem bevorstehenden Verkauf. Andere Gründe, um den Wert einer Immobilie feststellen zu lassen sind zum Beispiel die Vermeidung einer Unterversicherung im Schadensfall, die Schaffung einer Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer oder die gerechte Aufteilung des Vermögens im Falle eines Erbes oder einer Scheidung.

Banken oder Gerichte verlassen sich in solchen Fällen nicht auf die Schätzung von Privatpersonen, sondern fordern ein Immobilienwertgutachten von einem bestellten Gutachter. Denn nur ein solcher besitzt ausreichend Erfahrung und Fachkenntnis, um ein gerichtsfestes Gutachten zu erstellen.

Wer fertigt Immobiliengutachten an?

Grundsätzlich hat in Deutschland jeder das Recht, Immobilien zu bewerten, da es keine vorgeschriebenen Regelungen gibt. Gutachter oder Sachverständige haben bei Fehlern jedoch ein sehr hohes Haftungsrisiko. Insofern sollte das für die Erstellung notwendige Fachwissen vorhanden und vorweisbar sein. Personen, welche von der Industrie- und Handels- oder Architektenkammer zum Gutachter vereidigt bzw. ausgezeichnet wurden, gelten offiziell als solche, sind unabhängig und besitzen auch meist schon ein gewisses Hintergrundwissen zur Immobilienbewertung durch eine entsprechende Spezialisierung im Beruf oder Studium. Immobiliengutachten anfertigen kann somit:

  • der Käufer, Erbe etc. selbst
  • ein Sachverständiger
  • ein staatlich anerkannter Gutachter
  • eine Online-Immobilienbewertung

Gutachten durch den Käufer, Erbe etc.

Da jeder das Recht hat, ein Gutachten zu erstellen, kann dies auch durch den Käufer, Verkäufer etc. selbst erfolgen. Wichtig ist nur der Zweck der Bewertung, denn es kann passieren und ist meist der Fall, dass ein selbst erstelltes Gutachten für bestimmte Zwecke nicht ausreicht. Wer jedoch sein Gutachten trotzdem selber erstellt, wird feststellen, dass dies sehr zeitaufwendig ist. Im Gegensatz dazu werden allerdings erhebliche Kosten gespart, die für die Bezahlung einer beauftragten Immobilienbewertung anfallen würden.

Für die eigene Bewertung müssen einige Schritte gemacht werden. Zunächst muss der Sachwert des Objekts ermittelt und die Lage analysiert werden. Außerdem muss die aktuelle Marktsituation bewertet und die Wohnfläche muss berechnet werden. So kann die eigene Immobilie Vergleichsobjekten gegenübergestellt werden. Nach dem Ermitteln des Verkehrswertes schließt sich zu guter letzt die Feststellung des Angebotspreises an. Für die eigene Bewertung ist eine sehr gewissenhafte Auseinandersetzung mit der Thematik notwendig.

Praxiswissen-Tipp

Wer einen realistische Bewertung seiner Immobilie erhalten möchte, sollte den Verkehrswert lieber durch einen qualifizierten Gutachter ermitteln lassen.

Gutachten durch einen Sachverständigen

Geeignete Sachverständige, die in der Lage sind Immobilien zu bewerten sind beispielsweise Immobilienmakler, Vermessungs- und Bauingenieure und Architekten.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von der Industrie- und Handelskammer geprüft und ernannt. Sie sind dazu berechtigt offiziell anerkannte Berechnungen zum Verkehrs- und Marktwert von Objekten durchzuführen und das durch sie erstellte Gutachten ist gerichtsfest. Im Vorfeld an eine solche Gutachtenerstellung sollte sich in jedem Fall auf ein Honorar geeinigt werden, da es keine Regelungen für Gebühren gibt.

Praxiswissen-Tipp

Bei einem offiziellen Gutachten sollte darauf geachtet werden, dass es sich um einen Sachverständigen handelt, der nach Deutschland/ EU-Norm IEC 17024 geprüft ist.

Gutachten durch einen staatlich anerkannten Gutachter

Staatlich anerkannte Gutachter werden von den Bundesländern beauftragt und sind dazu berechtigt, Gutachten für behördliche Zwecke zu erstellen. Sie stehen unter Aufsicht von Landesbehörden und arbeiten meist mit Ämtern, wie dem TÜV oder der DEKRA zusammen.

Praxiswissen-Tipp

Stellen staatlich anerkannte Gutachter eine Immobilienbewertung aus, haften sie 30 Jahre für die Richtigkeit dieses erstellten Gutachtens.

Gutachten durch Online-Immobilienbewertung

Als weitere Alternative kann ein Gutachten auch durch eine Online Immobilienbewertung erstellt werden. Eine Vielzahl an Portalen bietet diesen Service an, der sowohl kostenlos als auch gegen Entgelt erfolgen kann. Eine kostenlose Online Bewertung erfolgt meistens auf der Grundlage von wenigen Faktoren. Der ermittelte Wert dieser Immobilienbewertung sollte deshalb nur als Richtwert dienen, falls sowieso ein umfassenderes Gutachten erforderlich ist.

Immobiliengutachten Kosten

Für die Kostenermittlung der Immobilienbewertung spielen meist Faktoren, wie der Umfang des Auftrages, der Wert der Immobilie oder der zeitliche Rahmen eine Rolle. Vor allem werden die Kosten für ein Immobiliengutachten aber am erwarteten Verkehrswert der Immobilie bemessen. Liegt dieser bei einem eher niedrigen Wert, fallen die Kosten für die Bewertung auch niedriger aus beziehungsweise orientieren sich an diesem Wert.

Seit 2009 sind die Kosten für die Erstellung eines Immobiliengutachtens frei mit den Gutachtern verhandelbar. Das Honorar kann also auch von Gutachter zu Gutachter bzw. von Auftrag zu Auftrag variieren. Dennoch dient eine Auflistung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOIA), welche bis zu der neuen Regelung im Jahr 2009 verwendet wurde, als Richtlinie zur Ermittlung von Honorarsätzen.

Aus § 9 des JVEG ergibt sich eine weitere Richtlinie, in der das Honorar u.a. für Sachverständige geregelt ist. Die Zuordnung der Leistung und die Höhe des Honorars orientiert sich hier an verschiedenen Honorargruppen. Diese wiederum werden je nach Sachgebiet bezeichnet. Die Bewertung von Immobilien kann somit Honorargruppe 6 zugeordnet werden, in welcher laut §9 JVEG ein Honorarsatz von 90€ gilt.

Seit der am 18. August 2009 neuen inkraftgetretenen Fassung der HOAI sind Honorare frei auszuhandeln. Tabellen mit der Auflistung von Kosten Abstufungen aus alten Fassungen wie die der HOAI vor 2009, sowie die Tabelle des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) dienen dabei lediglich als Orientierung.  

Die Kosten für eine Immobilienbewertung unterscheiden sich zudem zwischen einem Kurzgutachten und einem Langgutachten.

Kurzgutachten

Bei einem Kurzgutachten wird der Marktpreis eines Objekts lediglich anhand von Faktoren, wie der Lage oder dem Zustand geschätzt. Ein Kurzgutachten ist oftmals ausreichend für einen Immobilienverkauf und wesentlich günstiger als ein Langgutachten. Mit einem Preis um die 100€ beinhaltet es eine komprimierte Einschätzung und Bewertung einer Immobilie.

Langgutachten

Das Langgutachten hat vor Gericht Gültigkeit und beinhaltet eine ausführliche Immobilienwertermittlung. Die Erstellung des Gutachtens dauert aufgrund des größeren Umfangs und der Ausführlichkeit länger als die des Kurzgutachtens und ist dementsprechend teurer. Die Festlegung des Honorars für die Gutachtenerstellung ist wie oben beschrieben frei aushandelbar, orientiert sich aber hauptsächlich am geschätzten Immobilienverkehrswert.

Immobilienbewertung online

Die Online Immobilienbewertung kann ebenfalls als Dienstleistung in Anspruch genommen werden, um ein Gutachten zu erstellen. Auf dem Markt für Online-Immobilienbewertung tummeln sich viele Anbieter..

Als Suchergebnis erhält der Suchende im Internet eine Vielzahl von Angeboten für die Wertermittlung und hat die Wahl. Ist ein Anbieter ausgewählt, versorgt der Interessent diesen Anbieter, meistens über ein leicht verständliches Formular, mit Informationen zu Lage, Baujahr, Wohnfläche, Beschaffenheit, Zustand und weiteren Eigenschaften der Immobilie. Ist dieser Schritt getan, stattet das System des Anbieters den Interessenten mit einer Wertschätzung seines Objekts aus.

Als Grundlage für Online Bewertungssysteme dienen hauptsächlich Vergleichsobjekte, die in der Datenbank des Anbieters miteinander verglichen werden können. Es wird also ähnlich wie bei der Ermittlung des Verkehrswertes durch einen Gutachter das Vergleichswertverfahren angewandt. Die kurze Dauer bis zur Fertigstellung der Wertschätzung und die niedrigen Kosten im Vergleich zu einem durch einen Sachverständigen oder Gutachter erstellten Wertgutachten sind klare Vorteile für die Dienstleistung der Online Immobilienbewertung. Neben kostenlosen Online Bewertungen liegen die Angebote der Anbieter für eine Immobilienwertschätzung zwischen 19,90€ und 44,90€

Praxiswissen-Tipp

Ein kostenloses Online Immobiliengutachten kann hilfreich sein bevor ein kostenpflichtiges Wertgutachten in Auftrag gegeben wird. Es unterstützt dabei den Überblick während und nach der Erstellung eines behördlichen oder gerichtsfesten Gutachtens zu behalten.

Fazit

Die Entscheidung über den richtigen Dienstleister für die Immobilienbewertung hängt vom Zweck und der weiteren Nutzung des zu erstellenden Gutachtens, aber auch von persönlichen Präferenzen ab.

Soll ein Marktwert oder Verkehrswert nur für den Hausverkauf ermittelt werden, kann sowohl ein Sachverständiger als auch ein Online Dienstleister ein Wertgutachten erstellen. Muss ein Gutachten erstellt werden, dass den Verkehrswert ermittelt und behördlichen Zwecken dienen soll, kann die Bewertung eines Objekts nur durch einen staatlich anerkannten Gutachter erfolgen. Die richtige Wahl hängt von mehreren Faktoren ab, führt jedoch in jedem Fall zu mehr Verständnis und Überblick über den Wert der zu bewertenden Immobilie.

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