Java Script ist deaktiviert!

Damit die Seite mit vollem Funktionsumfang korrekt dargestellt werden kann, muss Java Script aktiviert sein.

Alles Wichtige zum Makleralleinauftrag

Der Makleralleinauftrag – alles was Sie wissen müssen!

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Bei einem Makleralleinauftrag verzichtet der Kunde darauf, mehrere Makler zu verpflichten. Sie als Kunde  beauftragen ausschließlich einen einzigen Makler mit der Vermarktung Ihrer Immobilie. Dieser muss dafür seine ganzen Kenntnisse, seine Markterfahrung und seine Netzwerke in Ihren Dienst stellen. Aber muss der Makler das nicht auch bei einem allgemeinen Maklerauftrag?

Was ist also der Unterschied zwischen einem Makleralleinauftrag und einem normalen Maklerauftrag? 

Beim allgemeinen Maklerauftrag ist der Makler tatsächlich zu keinen besonderen Anstrengungen verpflichtet. Er darf auch einfach abwarten, ob eventuell ein passender Interessent auftaucht. Sie im Gegenzug dürfen auch andere Makler beauftragen, wobei Ihnen das eher schaden könnte, da ein zu offensives und von verschiedenen Seiten angebotenes Haus nicht vertrauenswürdig wirkt.  

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, der will sich oft mit der Hilfe eines Maklers entlasten. Allerdings bringt schon die Beauftragung eines Maklers Schwierigkeiten und Fragen mit sich. 
Welche Maklerin oder Makler soll ich nehmen? Welche Auftragsformen gibt es überhaupt und was ist das Beste für mich? Um hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen, erklären wir hier im Detail was ein Makleralleinauftrag genau ist.

Formen des Makleralleinauftrages

Bei Makleralleinaufträgen gibt es eine Unterteilung in den einfachen Makleralleinauftrag und den qualifizierten Makleralleinauftrag. Bei einem einfachen Makleralleinauftrag dürfen Sie zwar keine anderen Makler beauftragen, die Vermarktung der Immobilie aber selbst privat vorantreiben und auch privat verkaufen. Dann kriegt der Makler keine Provision. Bei einem qualifizierten Makleralleinauftrag hingegen dürfen Sie die Immobilie selbst nicht verkaufen, nur der Makler darf Verhandlungen führen.

Vorteile des Makleralleinauftrages

Warum aber sollte man sich so einschränken und sich verpflichten, nur einen Makler zu beauftragen? Tatsächlich bietet der Makleralleinauftrag für den Kunden viele Vorteile:

Vorteile:
  • Ein Ansprechpartner: Es erleichtert die Kommunikation mit Kaufinteressenten, wenn es nur einen Ansprechpartner gibt, der alle Informationen hat.
  • Klasse statt Masse: ein guter Makler, der sich engagiert für Ihre Immobilie einsetzt, bringt Ihnen mehr als mehrere Makler, die das Haus zu offensiv anbieten.
  • Initiative: Bei einem Makleralleinauftrag muss sich der Makler aktiv dafür einsetzen, dass die Immobilie verkauft wird. Dazu gehört auch, dass er auf eigene Kosten Werbemaßnahmen durchführt.
  • Fixierte Provisionshöhe: Bei einem Makleralleinauftrag sollte die Provision im Vertrag vereinbart und festgehalten werden. Das schafft Klarheit für beide Seiten.
  • Unterbeauftragung: Bei einem Makleralleinauftrag darf der Kunde zwar keine weiteren Makler beauftragen, der Makler hingegen darf einen Kollegen unterbeauftragen, was oft zu schneller zum Erfolg führt.
  • Bei einem Makleralleinauftrag ist es auch im Interesse des Maklers, dass die Immobilie verkauft wird. Sie können sich also sicher sein, dass Sie ausführlich beraten werden.
  • Auch nach Vertragslaufzeit profitieren Sie möglicherweise noch von den Bemühungen des Maklers.

Kann man einen Makleralleinauftrag kündigen?

Ein befristet geschlossener Makleralleinauftrag kann nur gekündigt werden, wenn der Makler seine Pflichten vernachlässigt. Ansonsten bleibt er bis zum Ende der Laufzeit bestehen.

Alle weiteren Vereinbarungen können individuell im Maklervertrag vereinbart werden. Zum Beispiel, was passiert, wenn der Verkauf bis zum Ende des Alleinauftrags nicht realisiert wurde. Muss der Eigentümer trotzdem die für den Makler angefallenen Kosten tragen, oder trägt hier der Makler das volle Risiko? Damit es hinterher keine Streitigkeiten gibt, sollten solche Fragen bereits im Vorhinein geklärt werden.

Praxiswissen-Tipp

Ein Makleralleinauftrag wird in der Regel befristet geschlossen und hat eine Laufzeit von 2-6 Monaten. Sie sollten sich nicht auf einen Makleralleinauftrag einlassen, der auf unbefristete Zeit geschlossen werden soll. Es kann im Vertrag die Option auf Verlängerung mit angegeben werden

Ratgeber "Immobilienverkauf" zum kostenlosen Download

Füllen Sie einfach das folgende Formular aus und erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Ihren "Ratgeber Immobilienverkauf" per E-Mail.
 

Allgemein - Download Ratgeber Immobilienverkauf