Was kostet ein Energieausweis für ein Haus?
Wenn Sie ein Haus verkaufen, müssen Sie zwingend einen Energieausweis für Ihre Immobilie vorlegen. Woher Sie den bekommen und was er kostet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Eine Maklerprovision, Maklercourtage oder auch Maklergebühr erhalten Immobilienmakler nach erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie. Die Provisionshöhe wird dabei prozentual vom erzielten Verkaufspreis errechnet. Wie viel darf ein Makler Provision verlangen? Wer muss bezahlen? Und wann wird die Provision fällig? Die Antworten gibt es im folgendem Beitrag.
Seit dem 23.12.2020 findet das neue Gesetz "über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" seine Anwendung. Durch dieses Gesetz wurden neue Regelungen ins BGB eingeführt ( §§ 656 a bis d).
Oftmals wird das neue Gesetz auch "Bestellerprinzip Verkauf" bezeichnet bezeichnet, was so aber nicht ganz stimmt, da nicht allein der Besteller - also der Verkäufer - die Provision bezahlt. Grundlegend sagt die neue Regelung zwar aus, wer eine Immobilie verkauft - also wer den Makler bestellt, der muss diesen auch bezahlen. Jedoch können trotzdem bis zu 50% der Gebühr auf den Käufer abgewälzt werden, wobei zu beachten ist, dass der Provisionsanteil des Käufers nicht höher sein darf als der des Verkäufers. So ist es jetzt nicht mehr möglich, dass der Verkäufer den Makler bestellt oder beauftragt, jedoch der Käufer die komplette Maklerprovision zu zahlen hat. Dieses Modell war in der Vergangenheit in einigen Bundesländern noch gängige Praxis. In der Regel läuft dieser Beschluss daher auf eine Provisionsteilung hinaus.
So soll verhindert werden, dass private Käufer beim Kauf einer Immobilie benachteiligt werden. Eine reine Innenprovision aber auch Außenprovision sind unter gewissen Umständen jedoch auch weiterhin möglich.
Die Vertragparteien können sich für eine von folgenden drei Varianten zur Provisionsregelung entscheiden:
Gesetzliche Regelungen zur Höhe der Vergütung gibt es weiterhin keine, daher kann die Maklerprovision im Prinzip frei vereinbart werden. Meistens einigt man sich bei der Maklergebühr auf die im Bundesland üblichen Obergrenzen für Maklergebühren die im Durchschnitt zwischen 5% und 7% des Verkaufspreises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer liegen.
Mögliche Maklerprovision in den Bundesländern sind:
Tatsächlich wird erst die Anwendung der neuen Regelungen über einen längeren Zeitraums zeigen, welche Provisionshöhe "marktüblich" sein wird.
Abweichungen:
Abweichungen vom marktüblichen Prozentanteil können zum Beispiel dann entstehen, wenn Verkäufer mit dem Makler eine Festprovision, statt einer erfolgsabhängigen Vergütung vereinbaren. Auch eine Mehrerlösklausel welche dem Makler eine Zusatzprovision zuspricht, wenn ein bestimmter Kaufpreis übertroffen wird, kann eine höhere Provision zur Folge haben. Wenn die zu verkaufende Immobilie nur einen sehr niedrigen Wert hat und in kritischer Lage vermarktet werden soll, können Makler gegebenenfalls auch eine Provision von 10% verlangen, da sie ansonsten relativ wenig verdienen würden. Rabatte sind im Verkauf aufgrund der aktuellen Marktsituation in der Regel ebenfalls mit dem Makler verhandelbar.
Es ist daher sowohl für Verkäufer als auch Käufer wichtig, sich vorher genau über die Maklergebühren zu informieren. Vergleichen Sie auch die Angebote mehrerer Makler – nicht immer bekommt man für die gleiche Provision auch den gleichen Leistungsumfang.
Aufgrund des verbreiteten Unmuts vieler Verbraucher hinsichtlich überzogener Maklergebühren, gehen einige Makler komplett neue Wege. Als Immobilienberater übernehmen Sie nur die Erbringung bestimmter verkaufsfördernder Dienstleistungen wie Exposèerstellung, Ermittlung des Verkehrswerts, Finanzierungsberatung, Werbung in Immobilienportalen oder Verkaufsverhandlungen. Dabei begleiten sie den Immobilienverkauf des Auftragsgeber beratend, was dann nach Stunden- bzw. Tagessätzen oder nach Vereinbarung honoriert wird und nicht durch eine Provission, da hier keine reine Vermittlungsleistung vorliegt.
Beim Immobilienverkauf gibt es im Gegensatz zur Vermietung mehr Verhandlungsspielraum. Wenn die Immobilie ohne großen Aufwand und gleichzeitig zu einem guten Preis veräußerbar ist, kann der Verkäufer unter Umständen eine niedrigere, als die marktübliche, Provision verhandeln. Umgedreht verhält es sich, wenn es für eine Immobilie kaum Kaufinteressenten gibt und die Immobilie nur schwer veräußerbar ist. Dann hat der Käufer durchaus Verhandlungsspielraum die Provision nach unten zu drücken.
Ein Verkäufer einer solchen Immobilie hat dann leider Pech, denn ein Makler wird in einem solchen Fall immer eine höhere Provision verlangen. Denn die Veräußerung eines solchen Objekts ist auch immer mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden.
Aber Vorsicht: eine Verhandlung oder Nachverhandlung der Maklerprovision ist nur vor Abschluss des Kaufvertrages möglich! Genauso steht es mit der Verteilung der Maklergebühren zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Ist der Kaufvertrag einmal abgeschlossen, können die Vereinbarungen nachträglich nicht mehr geändert werden.
Der Makler wird nur für seine Dienste vergütet, wenn es tatsächlich zu einem Vertragsschluss kommt. Dementsprechend stellen Immobilienmakler ihre Provisionsrechnung normalerweise mit Abschluss des Kaufvertrages. Dabei werden dann normalerweise Zahlungsfristen von 2-3 Wochen vereinbart. Davon können natürlich Abweichungen verhandelt werden, wenn der Verkäufer zur Begleichung der Provisionsrechnung beispielweise erst auf den Immobilienverkaufserlös wartet.
Generell muss aber ein Maklervertrag zwischen Auftraggeber und Makler zustande kommen, auf dessen Basis der Makler seine Rechnung stellen kann. Das geschieht seit der Gesetzesänderung für Maklerverträge grundsätzlich schriftlich z.B. per Mail oder Brief. Mündliche Vereinbarungen sind nicht mehr wirksam. Für einen Anspruch des Maklers auf Provisionszahlung müssen, zusätzlich zu dem Bestehen des Maklervertrags, ...
Wenn beispielsweise beide Parteien nach dem Notartermin und dem Verkauf des Hauses eine Auflösung des Vertrags vereinbaren und der Kauf- bzw. Mietvertrag wird rückabgewickelt, dann behält der Makler seinen Provisionsanspruch trotzdem, wenn er seine Maklertätigkeit korrekt vollbracht hat!
In folgenden Fällen besteht die Möglichkeit die Maklerprovision steuerlich geltend machen
Kaufen und vermieten
Soll die Immobilie nach dem Kauf vermietet werden, ist die Maklerprovision ein Teil der Anschaffungskosten. Da diese abgeschrieben werden, mindern sie die steuerpflichtigen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Steuerpflichtiger Verkauf
Verkaufen Sie die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung wieder, ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig (Spekulationsfrist). Die Maklerprovision können dann steuermindernd als Werbungskosten vom Gewinn abgezogen werden. Der Verkauf nach der Spekulationsfrist ist steuerfrei, folglich gilt diese Regelung hier nicht.
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