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Planungsrechtliche Auskunft – das sollten Sie wissen!

Bauplanungsrechtliche Auskunft – das sollten Sie wissen!

Wenn ein Käufer ein Haus mit Grundstück sucht, auf dem er ein weiteres Gebäude errichten kann, dann sollten Sie als Verkäufer auch in der Lage sein, dem potentiellen Käufer eine entsprechende Auskunft über die Möglichkeit seines Vorhabens zu geben. Werten Sie deshalb die Unterlagen für Ihr Haus auf, indem Sie eine planungsrechtliche Auskunft beifügen, damit klar ist, was auf Ihrem Grundstück überhaupt möglich ist.

Wo Sie die notwendigen Informationen dafür herbekommen, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Planungsrechtliche Auskunft – was ist das?

Was wie und wo gebaut werden darf, bestimmt in der Regel der Bebauungsplan der zuständigen Gemeinde. In diesem ist festgeschrieben, wie die Bebauung auszusehen hat und was zu beachten ist.  

Es kann zum Beispiel festgelegt werden, dass Gebäude nur eine bestimmte Anzahl an Stockwerken bzw. eine Maximalhöhe haben dürfen. Auch kann es sein, dass der Baustil und die Außenfassade bestimmten Vorgaben folgen muss, damit sich das Haus in die vorhandene Bebauung einpasst. All das und noch mehr regelt der Bebauungsplan, welcher die festgesetzten Regelungen auch ausführlich begründet. Die gesetzliche Grundlage bilden der Flächennutzungsplan, das Baugesetzbuch sowie die Baunutzungsverordnung.

Mit einem Antrag auf planungsrechtliche Auskunft erhält man Einblick in den Bebauungsplan und kann sich informieren, welche Vorgaben existieren.

Wann und warum sollte die Planungsrechtliche Auskunft eingeholt werden?

Stellen Sie sich vor, Sie haben sich ein Grundstück gekauft und beginnen gleich mit der Umsetzung der Vision Ihres Traumhauses. Sie beauftragen ein Planungsbüro und einen Architekten entsprechende Entwürfe anzufertigen – sie investieren also Geld. Den daraus entstehenden Bauantrag reichen Sie bei der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde ein und bekommen kurz darauf einen negativen Baubescheid. Begründung: Die Planung entspricht nicht dem Bebauungsplan.

Sie müssen also dem Architekten erneut Geld bezahlen, damit er die Pläne modifiziert und entsprechend den Vorgaben anpasst. Hätten Sie vorher einen Blick in den Bebauungsplan geworfen und das Haus entsprechend geplant, wären Ihnen der daraus entstehende zusätzliche Zeitaufwand und die Kosten erspart geblieben.

Praxiswissen-Tipp

Informieren Sie sich noch vor dem Einreichen eines Bauantrages oder Vorbescheids mittels einer planungsrechtlichen Auskunft über die örtlichen Vorgaben. Das spart Zeit und bares Geld.

Warum sollte mich als Hausverkäufer das Thema interessieren?

Indem Sie Ihren Verkaufsunterlagen eine planungsrechtliche Auskunft hinzufügen, zeigen Sie die Möglichkeiten Ihres Grundstückes auf. Denn Sie wissen vorab nicht, welche Pläne ein potentieller Käufer mit Ihrer Immobilie hat. Will er zum Beispiel ein weiteres Gebäude auf dem Grundstück errichten und das ist bei Ihnen möglich, entscheidet er sich womöglich eher für Ihre Immobilie als für ein Konkurrenzangebot, bei dem das nicht möglich ist.

Vor allem in Innenstädten hängt außerdem der Bodenwert signifikant von den jeweiligen Bebauungsmöglichkeiten ab.

Praxiswissen-Tipp

Schaffen Sie mit umfangreichen Angaben Transparenz in Ihren Unterlagen für den Hausverkauf und heben Sie sich so von anderen Angeboten ab.

Wo gibt es die die planungsrechtliche Auskunft zum Bebauungsplan?

Die entsprechende Auskunft zum Bebauungsplan und zu den Freiheiten bzw. Einschränkungen, welche daraus resultieren, erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Gemeinde. In der Regel ist dort das Stadtplanungsamt, die Abteilung für Stadtplanung oder auch das Bauordnungsamt zuständig.

Recherchieren Sie online einfach die für Sie zuständige Behörde und kontaktieren Sie diese. Die MitarbeiterInnen können Sie dann entsprechend Ihrem Anliegen in der Regel kompetent beraten. Auskunft und Beratung sind kostenlos.

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