Mit der Mieterselbstauskunft gewinnen Vermieter einen ersten Eindruck von Mietinteressenten, etwa deren Einkommenssituation oder der Größe der Familie. Schließlich sind Mietverhältnisse meistens längerfristig angelegt und der Vermieter möchte sich genau über einen Mieter informieren.
Welche Angaben in einer solchen Selbstauskunft enthalten sind und was der Vermieter fragen darf und was nicht, erfahren Sie hier!
Viele private Vermieter, aber auch Immobilienmakler oder Wohnungsgenossenschaften wünschen sich von Mietinteressenten eine Mieterselbstauskunft. Inhalt dieser Selbstauskunft sind Fragen zu den persönlichen Lebensverhältnissen sowie zur wirtschaftlichen und familiären Situation.
Sie geben Auskunft über Ihren Familienstand, Ihren Beruf und Ihr Einkommen. Auch Informationen über den aktuellen Vermieter und die Anzahl Ihrer Kinder sowie Ihren Arbeitgeber können abgefragt werden.
Nicht selten werden außerdem Fragen zu eventuellen Mietrückständen oder Schulden gestellt, denn der mögliche Vermieter möchte abschätzen können, ob Sie die Miete regelmäßig zahlen werden.
Die Informationen dienen nicht nur dazu, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mieters einzuschätzen. Darüber hinaus kann der Vermieter so auch passende Mieter auswählen und weiß, ob diese beispielsweise eine WG gründen wollen oder Haustiere besitzen.
Vermieter dürfen Mietinteressenten nur solche Fragen stellen, die unmittelbar mit der Mietsache zusammenhängen. Es dürfen keine Fragen gestellt werden, die den Mieter in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen. Das regelt § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Fragen, bei denen kein Zusammenhang mit der Mietsache gegeben ist, dürfen Sie deshalb auch falsch beantworten. Der Vermieter darf Ihnen deswegen später nicht kündigen.
Grundsätzlich sind sie nicht dazu verpflichtet, eine Selbstauskunft auszufüllen. Allerdings sind die Chancen, dass Sie den Zuschlag für eine Wohnung erhalten, höher, wenn Sie die Mieterauskunft abgeben. Das gilt besonders, wenn sich viele Interessenten für eine Wohnung in einer begehrten Lage melden. Sie punkten beim Vermieter oder Makler, wenn Sie die Auskunft gleich von sich aus vorlegen.
Zulässige Fragen müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Wenn Sie hier lügen oder etwas verschweigen, dann kann Ihnen der Vermieter deswegen später kündigen, wenn die entsprechende Frage von zentraler Bedeutung für das Mietverhältnis war. In diesem Fall ist sogar eine fristlose und außerordentliche Kündigung möglich.
Die Mieterselbstauskunft bietet wichtige Informationen zum Mieter, für die ein Vermieter auch Belege fordern kann. Häufig verlangen Vermieter, dass Sie folgende Belege einreichen:
Die Schufa-Auskunft ist auch als Bonitätsauskunft bekannt. Die Bonitätsauskünfte werden von Wirtschaftsauskunfteien gesammelt. Hierfür wenden Sie sich an eine der Auskunfteien. Diese stellt eine Bescheinigung über Ihren Bonitätsscore aus.
Die Schufa ist der größte Anbieter von Informationen zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen in Deutschland. Anhand von Daten über den Zahlungsverkehr von Personen trifft die Schufa Prognosen über das mögliche Zahlungsverhalten in der Zukunft. Unternehmen holen diese Auskünfte ein, um die Bonität möglicher Kunden beurteilen zu können.
Das gilt auch für Mieter. Die entsprechenden Daten stammen von Banken, aber auch Telekommunikationsunternehmen. Auskünfte dürfen jedoch nur mit Ihrer Erlaubnis eingeholt werden. Daher ist in vielen Verträgen eine Klausel enthalten, mit der Banken oder Firmen sowie Vermieter das Recht erhalten, diese Informationen von der Schufa abzufragen.
Aus Sorge vor zahlungsunfähigen Mietern verlangen manche Vermieter eine Bürgschaft. Das betrifft besonders Auszubildende oder Studenten, bei denen Vermieter wenig finanzielle Absicherung vermuten. Bei einer Bürgschaft haften andere für die Miete, etwa der Partner oder Eltern.
Hier unterschreibt die Person, dass sie für den Mieter bürgt. Allerdings gilt das Kumulationsverbot, nach dem eine weitere Bürgschaft unzulässig ist, wenn bereits drei Monatsmieten als Kaution hinterlegt wurden.