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Viele Menschen stehen im Alter vor der Frage, ob sie sich Ihre Immobilie noch leisten können. Wenn diese Bedenken aufkommen, ist ein naheliegender Schluss, die Immobilie zu verkaufen und in eine kleine Wohnung zu ziehen, vielleicht in einer preiswerteren Lage. Sich mit diesem gedanken anzufreunden fällt vielen nicht leicht, denn aus der gewohnten Umgebung wegzuziehen und das geliebte Haus mit all den Erinnerungen aufzugeben, ist ein schwieriger Entschluss.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, wie Sie Ihre Rente mit Hilfe Ihrer Immobilie aufbessern können, ohne sich von dieser trennen zu müssen.
Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Umkehrhypothek.
Doch was genau ist eine Umkehrhypothek?
Eine Umkehrhypothek oder auch Hausplusrente oder Reverse Mortgage, ist eine besondere Form der Hypothek auf eine Eigentumsimmobilie. Dabei ist es prinzipiell egal, ob es sich dabei um ein Haus oder eine Wohnung handelt.
Bei einer Umkehrhypothek wird die Eigentumsimmobilie von der Bank oder einer Versicherung beliehen und wieder belastet. Der Darlehensgeber nimmt die Immobilie als Kreditsicherheit auf und lässt sich eine verbriefte Grundschuld eintragen. Somit bleiben die Immobilienbesitzer die Eigentümer und behalten ihr lebenslanges Wohnrecht. Zudem müssen keine Zinsen oder Tilgungen bezahlt werden, denn diese pausieren bis zum Ablauf des Kredits - das ist erst bei Auszug oder dem Ableben des Besitzers der Fall. In diesem Fall wird der Kredit mit dem Verkauf auf einmal abbezahlt.
Die Vorteile, die sich hier für den Eigentümer ergeben, liegen hier insbesondere in der Rente, die sich aus der Umkehrhypothek ergibt. Diese Rente kann entweder als einmalige Zahlung geschehen oder lebenslang, beziehungsweise auf begrenzte Zeit in monatlichen Raten.
Die Höhe der Umkehrhypothek lässt sich pauschal nicht berechnen. Sie hängt vor Allem von Zustand und Lage der Immobilie ab, sowie dem Alter der Besitzer. Die Darlehensgeber berechnen die Höhe des Darlehens nach ihren Risikofaktoren, die jedoch stark variieren können. Zu bedenken ist dabei, dass durch die Kreditzinsen und Gebühren auch die Hypothek immer wieder ansteigt.
Grundsätzlich gilt:
Je höher der Wert der Immobilie und je älter der Eigentümer, desto höher fällt in der Regel die Umkehrhypothek aus.
Ganz klar ist, dass eine Umkehrhypothek vor Allem für ältere Menschen gedacht ist, die ihre Rente aufbessern wollen und in ihrer Eigentumsimmobilie wohnen bleiben wollen. Besonders sinnvoll ist diese Variante für all Jene, die keine Erben haben und somit das Haus nicht als Erbschaft hinterlassen wollen.
Hier finden Sie drei Punkte, die so oder so ähnlich als Orientierung von den Darlehensgebern vorgegeben sein könnten.
Die Entscheidung für oder gegen eine Umkehrhypothek sollte gut durchdachte sein. Daher sollten Sie über alle Vor- und Nachteile dieser Variante informiert sein.
Die Vorteile, die Ihnen eine Umkehrhypothek bieten kann, scheinen auf der Hand zu liegen.
Doch Sie sollten sich keineswegs von den vielen Vorteilen der Umkehrhypothek täuschen lassen. Denn sie bringt viele Nachteile mit sich, die möglicherweise nicht direkt zu erahnen sind.
Auf Grund dieser Nachteile ist es sinnvoll, sich auch nach möglicherweise rentableren Alternativen umzusehen.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Möglichkeit, in der Immobilie wohnen zu bleiben | geringe Auszahlungsbeträge |
| monatliche Rente oder einmaliger Betrag (steuerfrei) | es gibt oft rentablere Alternativen |
| keine Zinsen oder Tilgungen | nur sinnvoll, wenn Immobilie weitestgehend abbezahlt |
| ohne Erben kein Nachteil | hohe Gebühren |
| Entfallen der Vererbung | |
| Immobilie nicht mehr als weitere Sicherheit verwendbar |
Sollten Sie sich nach ausreichendem Abwägen gegen eine Umkehrhypothek entschieden haben oder sollten Sie sich noch immer nicht im Klaren darüber sein, so hilft Ihnen möglicherweise unsere Liste von Alternativen.
Möglicherweise kommt eine Immobilienrente für Sie in Frage. Bei einer Immobilienrente wird zu Beginn Ihrer Rente Ihr Haus verkauft. Doch Sie müssen dadurch keineswegs ausziehen. Ebenso wie bei einer Umkehrhypothek wird Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht nach dem Verkauf gewährt. Die Variante der Immobilienrente ist vor Allem für jene geeignet, die in Ihrer Immobilie wohnen bleiben möchten und sich keine Gedanken bezüglich einer Erbschaft machen müssen.
Sollten Ihre Gründe für einen Verkauf Ihrer Immobilie ausschließlich finanzieller Natur sein, so könnte eine Umkehrhypothek möglicherweise wegen der teils unerwartet geringen Auszahlungsbeträge keine akzeptable Lösung sein. Gerade, wenn Sie Ihre Immobilie nicht verloren wissen wollen und sie Ihren Erben hinterlassen möchten, so bietet sich vielleicht die Möglichkeit, finanzielle Schwierigkeiten familienintern zu lösen. Wie genau die finanzielle Unterstützung ausfällt muss natürlich individuell geregelt werden. Aber Ihre Erben profitieren durch die finanzielle Unterstützung natürlich insofern, dass sie verhindern, dass ihr Erbe beliehen wird.
Im Fall einer Leibrente verkaufen Sie Ihr Haus. Der neue Eigentümer zahlt dabei den vereinbarten Kaufpreis in Form von Renten aus und garantiert Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht. Soweit ähnelt die Leibrente der Umkehrhypothek, mit dem Unterschied, dass Sie Ihre Immobilie nicht an einen Darlehensgeber wie eine Bank versprechen.
Der Vorteil gegenüber einer Umkehrhypothek liegt vor Allem darin, dass bei der Leibrente der neue Besitzer für etwaige Reparaturen aufkommen muss und nicht Sie. So sind Sie vor hohen Kosten im Zuge der Instandhaltung geschützt. Ebenso nachteilig wie bei einer Umkehrhypothek ist jedoch der meist niedrige Kaufpreis. Denn dieser fällt im Falle einer Leibrente meist weitaus niedriger aus, als bei dem Verkauf an einen Selbstnutzer.
Auch gemeinnützige Stiftungen bieten eine Art der Immobilienrente an. Dabei geht die Eigentumsimmobilie nach Verkauf in das Eigentum der Stiftung über. Ihnen wird jedoch auch hier ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Der Kaufpreis wird Ihnen entweder als Einmalzahlung oder als lebenslange, beziehungsweise befristete Rente (oder auch als Kombination beider) ausgezahlt.
Hier bietet sich Ihnen der Vorteil, dass Ihnen auch bei einem Auszug aus dem Objekt, weiterhin die Rente ausgezahlt wird. So können Sie, wenn Sie sich doch für einen Umzug in eine kleinere Wohnung entscheiden sollten, weiterhin die vereinbarte Rente beziehen. Sollten Sie damit auf Ihr Wohnrecht verzichten wollen, so kann Ihnen der Restwert des kapitalisierten Wohnrechts einmalig ausgezahlt werden. Im Falle Ihres Ablebens wird der Restbetrag an Ihre Erben ausgezahlt.
Möglicherweise legen Sie aber auch keinen großen Wert darauf, in Ihrer Immobilie wohnen zu bleiben. Die Umgebung gefällt Ihnen nicht mehr so wie früher, Sie wollen näher bei Ihrer Familie leben oder das Haus ist einfach nicht mehr altersgerecht und es wären Unkosten für einen Umbau nötig.
In diesem Fall ist vielleicht die Entscheidung zum Verkauf sinnvoller. Mit dem Erlös aus dem Immobilienverkauf könnten Sie in eine kleinere, pflegeleichtere Immobilie umziehen, die barrierefrei ist und sich in der Nähe Ihrer Liebsten befindet.
Natürlich ist hier zu bedenken, dass der Hausverkauf sowohl mit emotionalem, als auch körperlichem und zeitlichen Aufwand verbunden ist. Dafür können Sie hier mit einem höheren Erlös als bei einer Immobilienrente oder Umkehrhypothek rechnen, da Risikoabzüge und Kreditzinsen entfallen.
Eine Umkehrhypothek bringt sicherlich Vorteile mit sich. Jedoch sind auch einige Nachteile damit verbunden. Sie sollten sich also vor einer endgültigen Entscheidung auch umfassend über die Alternativen informieren. Möglicherweise ist doch eine andere Lösung besser für Sie.
Egal wie Sie sich entscheiden, ob für eine Umkehrhypothek, familieninterne Regelungen, eine Leibrente oder auch den Hausverkauf - unsere kompetenten regionalen Immobilienprofis beraten Sie gern. Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich und kostenlos. Zusammen finden wir die beste Lösung für Sie.
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